Neuartiges Coronavirus
(COVID-19 - coronavirus disease 2019)
Erreger: SARS-CoV-2
4. Novelle zur 2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung
Die ab 16.12.2022 in Kraft getretene 4. Novelle der 2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung sieht keine Änderungen
der Maskenpflicht für Ordinationen der niedergelassenen ÄrztInnen vor. Es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht für Patienten, Besucher, Begleitpersonen sowie bei unmittelbarem Patientenkontakt
für Betreiber, Mitarbeiter und Dienstleistungserbringer, sofern das Infektionsrisiko nicht durch technische Schutzmaßnahmen (z.B. Anbringung von Trennwänden/Plexiglaswänden) minimiert werden
kann.
Wie den Medien zu entnehmen ist, wurde die bis 15.12.2022 geltende 3G-Regel in den Krankenhäusern und Pflegeheimen mit der aktuellen Novelle abgeschafft. Die Verpflichtung zum Tragen einer
FFP2-Maske bleibt jedoch weiterhin aufrecht
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (täglich von 0 bis 24 Uhr erreichbar): 0800 555 621
Informationen zu Übertragung, Symptomen und Vorbeugung
Land Tirol (werktags von 8 bis 18 Uhr erreichbar): 0800 808
030
Allgemeinen Fragen zum Coronavirus
Bildungsdirektion Tirol (täglich von 7.30 bis 18 Uhr): 0800 100 360
Anliegen im Bereich Bildung und Kinderbetreuung
Telefonische Gesundheitsberatung: 1450
NUR bei Symptomen!
Zum Online-Fragebogen, ob bei der 1450 angerufen werden soll
Land Tirol und Diözese Innsbruck (08:00-20:00): 0800 400 120
Psychosozialer Dienst für die emotionale Unterstützung bei persönlichen Sorgen
Wirtschaftskammer: 0590900 1111
Fragen zu Entgeltfortzahlungen oder internationalen Lieferketten
Arbeiterkammer: 0800 22 55 22 1414
Fragen zum Arbeitsrecht