Neuartiges Coronavirus
(COVID-19 - coronavirus disease 2019)
Erreger: SARS-CoV-2
COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
Wie die Bundesregierung bereits angekündigt hat, tritt die neue COVID-19- Notmaßnahmenverordnung mit 17. November 2020 in Kraft und ersetzt die bisher geltende
COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung.
Die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sieht verschärfte Maßnahmen zu Ausgangsregelungen vor und enthält massive Einschränkungen für Geschäfte, Handel und körpernahe Dienstleistungen. Ferner regelt
die Verordnung unter welchen Voraussetzungen das Betreten von Alten- und Pflegeheimen sowie von Kranken- und Kuranstalten gestattet ist.
Um den Routinebetrieb mit geeigneten Schutzmaßnahmen aufzunehmen, bitte ich
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (täglich von 0 bis 24 Uhr erreichbar): 0800 555 621
Informationen zu Übertragung, Symptomen und Vorbeugung
Land Tirol (werktags von 8 bis 18 Uhr erreichbar): 0800 808
030
Allgemeinen Fragen zum Coronavirus
Bildungsdirektion Tirol (täglich von 7.30 bis 18 Uhr): 0800 100 360
Anliegen im Bereich Bildung und Kinderbetreuung
Telefonische Gesundheitsberatung: 1450
NUR bei Symptomen!
Zum Online-Fragebogen, ob bei der 1450 angerufen werden soll
Land Tirol und Diözese Innsbruck (08:00-20:00): 0800 400 120
Psychosozialer Dienst für die emotionale Unterstützung bei persönlichen Sorgen
Wirtschaftskammer: 0590900 1111
Fragen zu Entgeltfortzahlungen oder internationalen Lieferketten
Arbeiterkammer: 0800 22 55 22 1414
Fragen zum Arbeitsrecht